Eigentlich könnte die Bahn doch wenn sie feststellt die Frist ist abgelaufen, einfach die Stornierung zurückweisen und eine Email schreiben, dass die Stornierung eines Sparpreistickets ab 1. Geltungstag ausgeschlossen ist und man leider kein Geld erstattet bekommt.
Die Bahn könnte so viel... Wollen muss man.
Nach meinen Erfahrungen wird nämlich nur selten das OT gescannt.
"Selten" nun nicht gerade - aber ich bin mir sicher, die DB würde öfter scannen und ihre IT überarbeiten, wenn wir morgen anfingen, jedes nicht gescannte Ticket bei Fahrtende zu stornieren. Vielleicht braucht's einfach mehr Druck....
BTW: Wie sieht es eigentlich mit Stornierungen von Sparpreisen als Automatenticket aus ? Egal wann nicht möglich oder ?
Ich zitiere:
"Umtausch/Erstattung kostenpflichtig; bis einschließlich 1. Geltungstag"