Sie hat ihre Papiere offenbar freiwillig abgegeben, insofern alles gut.
Richtig, sie hat ihren Reisepass nach Aufforderung übergeben. Der Kontrolleur wollte diesen jedoch nicht mehr herausgeben, sondern die Reisende zur Polizei mitnehmen. Weder das Einbehalten des Passes noch das zur Polizei bringen der Frau ist rechtlich in Ordnung.
Warum?
Weil der Kontrolldienst keine Vollzugsgewalt im Sinne des Gesetzes hat. Er darf wohl die Unterstützung der (Bundes)Polizei anfordern, aber nicht deren Aufgaben wahrnehemn.
Was wird denn Vollzogen? So wie ich es verstanden habe, sollte der Ausweis auf der Polizeiwache zurückgegeben werden, um zu verhindern, dass die Dame abhaut. Ich kann daran - nachdem der Pass ja wohl mit Einverständnis der Besitzerin zum Prüfer kam - nichts strafrechtlich relevantes erkennen. Ansonsten bitte ich doch nochmal nachdrücklich um einen Beleg.
Während im vorliegenden Fall zwar die Voraussetzungen für eine Vertragsstrafe in Höhe von 60€ vorgelegen formell vorgelegen haben - und damit das EBE berechtigt wäre - fehlt jedoch offensichtlich der nötige Vorsatz für den Straftatbestand Erschleichen von Leistungen.
Und damit fehlt auch die Grundlage dafür die Person in irgendeiner Weise festzuhalten.
Probleme dieser Art sind nicht neu und die Informationen am Münchener Flughafen sind durchaus verbesserungsfähig: https://navigation.munich-airport.de/
Ja - an einem der S-Bahn-Zugänge befindet sich ein DB-Schalter - der allerdings vom anderen Zugang und großen Teilen der Verteilerebene nur schwer zu sehen ist. Wegweiser dorthin konnte ich zwar auch entdecken, jedoch ohne das S-Bahn-Symbol oder ein Zug-Piktogramm. Zweisprachige Hinweis sind an den Entwertern vorhanden - jedoch relativ klein geschrieben.
Fahrkartenautomaten konnte ich auf dem virtuellen Rundgang nicht entdecken. Befinden die sich auf dem Bahnsteig? Gibt es dort entsprechende Hinweise und einen Wegweiser zum DB-Schalter?
Bei der Schichtplanung sollten DB und MVV vielleicht darauf achten, dass bei Kontrollen auf der Flughafenlinie auch ein Mitarbeiter mit Englischkenntnissen im Team ist.
Anhand des Einreisestempels im Reisepass wäre zudem sofort klar gewesen, dass der Fahrgast eben nicht mit dem Tarif vertraut sein kann - auch das Kaufdatum des Tickets hätte eine Mehrfachnutzung ausgeschlossen. Es gab also keinen Schaden für das Verkehrsunternehmen, der durch Kontrollen und EBE abgewendet werden soll.