Bei meinem Personalausweis ist das Feld "Staatsangehoerigkeit" ein variables Feld, wie auch der Vor-/Nachname oder das Geburtsdatum. Also individuelle eingedruckt.
Wahrscheinlich ist dieses Feld international genormt.
Möglich, dass andere Staaten Pässe für Bürger anderer Staaten ausstellen oder selbst mehrere Nationalitäten vorsehen (nur so als Idee was ich meine: Neuseeland/Maori; Gliedstaaten in Bundesstaaten, ...).
Werden Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland auch fuer andere Staatsangehörigkeiten ausgestellt und wenn ja fuer welche?
Grundsätzlich wären zum Beispiel Staatenlose möglich, wenn nicht:
Juristische Funktionen des Personalausweises
Der Personalausweis dient der Identifikation und dem Nachweis einer Person als Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Zwar sollen auch Staatenlose nach Artikel 27 des Staatenlosenübereinkommens von 1954[36] einen Personalausweis erhalten, aber in Deutschland trat dieses Übereinkommen am 24. Januar 1977 nur unter dem Vorbehalt in Kraft, dass Artikel 27 nicht angewandt wird. (wiki)
Das könnte aber in anderen Ländern auch anders sein, zum Beispiel eben Ausweise für Staatenlose oder Bürgern anderer Staaten mit langfristigem Aufenthaltsrecht.
Was wuerde dass denn bedeuten wenn jemand einen "Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland" mit der Staatsangehoerigkeit "Franzoesich" haette.
Dass die Bundesrepublik D. einen Ausweisdokument für einen französischen Staatsbürger ausgestellt hat. Warum eigentlich auch nicht.
Es gibt zum Beispiel auch das: https://de.wikipedia.org/wiki/Reiseausweis_f%C3%BCr_Ausl%C3%A4nder