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"Wahnsinn" ist ein Wort, was mich munter macht... (Antwort)

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Hallo!


Leider, leider habe ich nicht wirklich Zeit, meine Ideen mal umfassend vorzustellen!

Wobei das "leider leider" eher mich betrifft - Euch würde das Geschreibsel von den Socken hauen, aus den Latschen kippen und Euch Herzrhythmus-Störungen bescheren.


Mal ein paar Eckpunkte in Kürzest-Form:


- völlständige Aufhebung der Trennung von Nah- und Fernverkehr! ALLES wird ausgeschrieben!
- Neben den heutigen "Länder"-Bestellern gibt es einen Bundesbesteller und eine Koordinationsstelle für länderübergreifende Linien.
- Das Schienennetz kommt in eine private Gesellschaft, an der neben Bund, Ländern, Kommunen ALLE Benutzer des Netzes jeweils Anteile erwerben müssen. Inwieweit man Vereine und Instituionen, die mit dem Eisenbahnnetz zu tun haben, aufnimmt, kann diskutiert werden (solche wie ProBahn und Co...)
- Es entfallen sämtliche Trassengebühren und Stationsgebühren. Dafür ist aber die o.g. finanzielle Beteiligung an der Netz GmbH zwingend notwendig.
- Es werden keine Strecken ausgeschrieben, sondern jede Zugleistung einzeln. Mehrere Betreiber auf einer Strecke sind denkbar und durchaus erwünscht!
- Es werden AUSSCHLIESSLICH 3- oder 4-teilige Triebzüge eingesetzt, die, egal von welchem Hersteller, untereinander kuppelbar sind und einen einheitlichen technischen Mindeststandard aufweisen, so dass sie zusammen verkehren können. Komfortmerkmale werden nicht vorgegeben, hier ist jeder Betreiber völlig frei.
- Mehrere Unternehmen können dann auch einen Zuglauf/Trasse bestücken. Z.B. kann ein IC Hamburg - München 3 Wagen des VLEXX haben, 3 Wagen der DB, 3 Wagen der NOB, 3 Wagen des Metronom usw. usw. (in denen es je nach Unternehmen gewollt unterschiedliche Komfortmerkmale und unterschiedliche Tarife geben kann und soll!)
- Es gibt 2 parallele Tarifsysteme: Einmal den Deutschlandtarif. Gilt immer überall. Ohne wenn, ohne aber! Ist dafür teuer. Daneben ist jedes Unternehmen frei in der Tarifgestaltung! Tarifpluralität wie heutzutage auch schon ist ausdrücklich erwünscht. Tarifkooperationen von Unternehmen sind erlaubt.
- Jedes Unternehmen erkennt Fahrscheine anderer Unternehmen, die in seinen Zügen räumliche und zeitliche Gültigkeit besitzen, an und erhält dafür Ausgleichszahlungen.
- Jedes Unternehmen erhält Ausgleichszahlungen nur, wenn die Nutzung "fremder" Fahrscheine im eigenen Zug NACHGEWIESEN kann. Also müssen alle Fahrscheine gescannt werden. Natürlicher Nebeneffekt: Jedes Unternehmen hat von sich aus großes Interesse, genug Schaffner auf jedem Zug zu haben.
- Eigene Fahrgeldeinnahmen aus verkauften Fahrscheinen verbleiben immer zu 100% beim verkaufenden Unternehmen.
- Jedes Unternehmen ist berechtigt, überall frei seine Fahrscheine zu verkaufen.
- Jedes Unternehmen darf neben den ausgeschriebenen Leistungen eigenwirtschaftliche Leistungen erbringen.
- Die Bahnhofsgebäude werden ausnahmslos generell der jeweiligen Kommune übertragen. Sie hat für die Gebäude die alleinige Verantwortung. Baulich und finanziell. Für die Durchführung des Zugverkehrs gibt es gewisse Mindestvorgaben. Die für die Durchführung des Zugverkehrs notwendigen betrieblichen Anlagen verbleiben im Eigentum und Besitz der oben erwähnten Netz GmbH.


Fazit: So wenig Einheitsbrei und so viel Vielfalt und Freiheit wie möglich!


Soweit in Kürze. Müßte ich mal in ein Gesamtkonzept gießen und dann alles nochmal genau durchdenken ;-).

Und mich dann aufmachen auf den laaaaaaaaangen Weg durch die Instanzen... ;-)))))))))


Schöne Grüße von

jörg


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