Ein Lokführer hat (oder sollte) die technische Kompetenz haben, nach einem Stoppen des Zuges aus freier Strecke einen Achs-, Radscheiben- oder Lagerbruch durch Augenschein festzustellen. Liegt ein solcher nicht vor, kann er die Geschwindigkeit für eine gefahrlose Weiterfahrt (z.B. mit eine Flachstelle) festlegen. Für die Berliner S-Bahn gab es in der (inzwischen aufgehobenen) DV 432 dafür sogar Angaben mit Größe der Flachstelle.
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