Quantcast
Viewing all articles
Browse latest Browse all 75455

? zu Umtausch Sparpreis wegen Bauarbeiten (Antwort)

Artikel 16 Verordnung (EG) Nr. 1371/2007

"Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei
Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung
mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unver-
züglich die Wahl zwischen

a) der Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen,
zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der
Fahrt, die nicht durchgeführt wurden, und für den Teil oder
die Teile, die bereits durchgeführt wurden, wenn die Fahrt
nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos
geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt
zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit. Die
Erstattung erfolgt unter denselben Bedingungen wie die Ent-
schädigung nach Artikel 17;
(...)"

Daher sagen dann auch die Beförderungsbedingungen der Die Bahn:
"
9.1.3 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende am
Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mehr als 60 Minuten verspätet ankommen wird,
kann er auch die Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten. Er hat dann anstelle der
Ansprüche nach den Nummern 9.1.1 oder 9.1.2 Anspruch auf Erstattung des von ihm
bezahlten Fahrpreises für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt und für die bereits
durchgeführten Teile, wenn die Fahrt für ihn sinnlos geworden ist, gegebenenfalls
zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit. Für die
Erstattung gilt Nr. 9.3.

9.1.4 Der Reisende kann insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung nach
den Nummern 9.1.1 bis Nr. 9.1.3 am Zielbahnhof rechnen, wenn diese über mindestens
einen der nachfolgenden Informationskanäle bekanntgemacht wurde: (i) Aushangfahrpläne
und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen, (ii) elektronische
Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen, (iii)
Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen sowie (iv)
verfügbare Fahrplaninformations-und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das
Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de. Die Übergangszeiten für
planmäßige Umstiege (Umsteigezeiten) orientieren sich an der elektronischen
Fahrplanauskunft unter www.bahn.de. Das Gleiche gilt, wenn der Reisende eine vom
Beförderer oder vom Bahnhofsbetreiber ausgestellte Bestätigung vorlegen kann, aus der
sich eine Verspätung nach den Nummern
9.1.1 bis Nr. 9.1.3 ergibt."

Grüße
Dr. Bahn


Viewing all articles
Browse latest Browse all 75455