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Channel: ICE-Treff
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Wen verklagt Ihr wenn es nicht funktioniert ? (Antwort)

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Ja niemanden, wenn man so blöd ist = Pech.

Anspruch auf Rückzahlung des Geldes sollte aber schon gegeben sein, handelt es sich doch um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, das rückabgewickelt wird.

Nein, wer ein offensichtlich sittenwidriges Rechtsgeschäft trotz alledem eingeht, hat halt seine Rechte verwirkt. An offensichtlicher Hehler Ware kann man auch kein Eigentum erlangen.

Zumal man die Aktenlage prüfen sollte, ob man sich nicht selbst strafbar gemacht hat. Also besser Klappe halten.

Da im Werbetext gefühlt hundert Mal das Wort "gefälscht" oder "Fake" zu lesen ist, wird es für den Kunden schwer, sich aus der vorsätzlichen Leistungserschleichung rauszureden. Ob es auch (versuchter) Betrug sein könnte, bin ich mir nicht sicher. Da kann ich die Vermögensverfügung der Bahn nicht so recht erkennen. Anstiftung zur Urkundenfälschung gibt's aber auch noch oben drauf.

Jedenfalls genug, um zu einer Haftstrafe verurteilt werden zu können...

Leistungserschleichung ist immer, wie auch Mord, Betrug, Diebstahl, oder laut §15 StGB. im Grundsatz alle Straftaten, außer denen bei welchen es der § explizit erwähnt, vorsätzlich, sonst wären es keine Straftaten.
Das ist ein Rechtsgrundsatz, den einige gerne nicht wahrhaben wollen.


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