Vielleicht hat der Herr eine Krankheit und kann nichts dafür
Dann wäre er aber erst recht auszuschließen - so hab ichs zumindest letztes Jahr im Dienstunterricht gelernt...
ernsthaft?
Zumindest im VBB heißt es in § 3 der Beförderungsbedingungen, verschmutzte und/oder übelriechende Personen seien von der Beförderung ausgeschlossen. Dies betrifft ebenso Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz.
Genau, und damit wäre der psychisch angeschlage raus (bzw. im Zug drin).
@guru: Personen mit Waffen sind nochmal gesondert von der Beförderung ausgeschlossen.