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"Stinker".... von Beförderung ausgeschlossen (Antwort)

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Vielleicht hat der Herr eine Krankheit und kann nichts dafür

Dann wäre er aber erst recht auszuschließen - so hab ichs zumindest letztes Jahr im Dienstunterricht gelernt...


ernsthaft?


Zumindest im VBB heißt es in § 3 der Beförderungsbedingungen, verschmutzte und/oder übelriechende Personen seien von der Beförderung ausgeschlossen. Dies betrifft ebenso Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz.

Genau, und damit wäre der psychisch angeschlage raus (bzw. im Zug drin).

@guru: Personen mit Waffen sind nochmal gesondert von der Beförderung ausgeschlossen.


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