Da er nur eine zweite Klasse Fahrkarte hat und auch nur diese gebucht hat, hat er keinen Anspruch auf eine Beförderung in der 1 Klasse. Er wurde ja aufgefordert die 1 Klasse zu verlassen und hätte somit keine Fahrpreisnacherhebung erhalten. Da er sich aber stur stellte, muss er damit leben.
Eine Mitfahrt in der 1 Klasse war ja nur Kulanz des ersten Kontrolleurs, wenn es der zweite auf Grund von Vorschriften nicht so sieht muss der Fahrgast dem Folge leisten oder die zusätzlichen Kosten zahlen.
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FGR/Kommunikationsproblem bei Personalwechsel (Antwort)
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