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SZ-Bericht Würzburg, Seite 8, 28.09.2018 (Antwort)

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Das Verhalten in den beiden angeführten Beispielen finde ich auch richtig.
Wenn es einen für Familien oder mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehenen Bereich gibt, sollte ebendieser bei Bedarf auch für diese Personengruppen freigemacht werden. Sollte jemand dem nicht nachkommen, ist ein (freundliches) Handeln des Personals natürlich angebracht.

Aber nur, weil es in dem SZ Artikel nur eine Person ist, die sich durch das Verhalten gestört fühlt, heißt es ja lange noch nicht, dass diese nicht ein legitimes Anliegen vortragen. Denn wenn wir das Abstrahieren, dann müssten wir uns ja keiner Meinung einer Minderheit annehmen, wenn diese die Mehrheit nicht stört.

Und das Ausweichen oder Umsetzen ist leider auch nicht immer einfach. Nehmen wir mal das von mir geschilderte Beispiel:

In diesem Falle hätte ich mich schlecht umsetzen können, denn ich hatte ja bewusst im Ruhebereich reserviert. Hätte ich mich in den Handybereich gesetzt und hätte dann jemand telefoniert, hätte ich mich ja schlecht echauffieren können.

Auch die Großmutter mit Ihrer Enkelin hätten sich nicht umsetzen können, ich hatte schon in den anderen Wagen mit Handybereich geschaut, dort waren keine zwei Plätze nebeneinander mehr frei.

Mal ganz abgesehen davon, dass die Großmutter die anstrengende Person dieses Duos war. Sie hat sich nämlich die ganze Zeit über verschiedenste Dinge lautstark aufgeregt, etwa dass man ihr bei der Reservierung einen Tisch versprochen hätte (und sie sich mit dem Schaltkasten(?) vorne in der Lounge abfinden musste) oder, dass der Tfz die Scheibe auf milchig gestellt hat, da "könne man ja nicht durchschauen".

Dann haben Großmutter und Enkelin wohl Pech gehabt und müssen sich ruhig verhalten - doof, aber eben nicht zu ändern.


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