Wenn man's ganz genau nimmt, darf auch kein NV-Zug benutzt werden, der unter Einhaltung der Zugbindung nicht erreicht werden würde.
Warum sollte das so sein und woraus ginge eine derartige Regelung hervor?
Außerhalb der Juristerei nennt man das schlicht LOGIK.
Wie man es innerhalb der Juristerei nennt, weiß ich nicht - und außerhalb kann ich weder eine "Logik" erkennen, die einer Freiheit in der Zugwahl nicht zuwiderliefe noch euren Phantasien sonstwie folgen. Aber vielleicht meinst du mit "das" ja auch etwas völlig anderes.
Aber sicher wird, wenn wir das weiter groß diskutieren, auch dieser Furz in einem extra Passus der AGB geregelt werden. Sehr zur Zufriedenheit der Paragraphenfetischisten.
Im NV-Teil von (Super)Sparpreisen gibt es keine Zugbindung - Zufriedenheit hin oder her.