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Fahrpreisnacherhebung im Nachlauf? (Antwort)

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Es gibt dann aber nicht hinterher ein "Verweis"

unter Aufsicht 100x handschriftlich auf kariertes Papier schreiben: "ich darf auch mit einem Flexticket nur die gebuchte Strecke befahren"

oder gar eine Fahrpreisnacherhebung der Bahn, wenn der Computer im Nachlauf nach mehrfachem Einscannen des Tickets den Verdacht äußert, dass die Route nicht gültig sei, oder?

Selbstverständlich muss ein zusätzlich erworbenes Umwegticket mindestens 41,5 Monate aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden können. Wenn das nicht der Fall ist, trifft einen die ganze Härte des Gesetzes!

Wenn ein Umwegticket über <=2 Euro vorgezeigt wird, ist man andererseits eines Verbrechens verdächtig (= ja nicht auffallen und absolut korrekt verhalten in der Bahn, wer macht das sonst) und wird direkt dem BKA gemeldet.

Mehrfache Scans? Sinnvoller Reiseanlass? Da kann ich mir nur vorstellen, dass alle Dorfkirchen in der Nähe der Bahnhöfe besucht werden sollen. Hilfreich wäre also der Nachweis eines Studiums der Kunstgeschichte, der Architektur oder der Theologie.


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