So weit ich weiß gibt es derzeit in Wuppertal die Überlegung eine Seilbahn zu bauen. Würde dort auch Sinn machen, denn die Straßen sind meist verstopft.
Aber es gibt halt wieder die Anwohner nach dem Motto "der könnte bei mir reingucken".
Es gibt noch keine Rechtsprechung dazu, aber wegen § 905 BGB und im Hinblick auf die Rechtsprechung zu Kränen ist es plausibel anzunehmen, dass du juristisch die Seilbahn durchboxen kannst, wenn der Abstand zwischen Dachfirst und Kabinenfußboden größer ist als 50 m.
In verstädtertem Gebet kannst du im Normalfall Stützen bis zu 150 m Höhe bauen; erst dann sind gemäß den Gesetzen der Luftfahrt besondere Vorkehrungen zu treffen. Eine mehr als 150 m hohe Stütze muss beispielsweise Rund um die Uhr befeuert werden; tagsüber mit weißem Licht und nachts mit rotem Licht. Bei einer 150 m hohen Stütze liegen die Tragseile auf einer Höhe von 145 m und der Kabinenfußboden befindet sich etwa auf einer Höhe von 139 m. Gemäß der Kettenlinie a * cosh (x/a) und den üblichen Seilkräften kannst du damit Stützenabstände von bis zu 1,5 km in der Ebene realisieren. Im Normalfall reicht das auch völlig aus. Bei einer EUB geht das natürlich nicht, aber in Mitteleuropa kommen für den ÖPNV im Normalfall EUBs ohnehin nicht in Frage, sondern nur 3S-Bahnen. Im Ausnahmefall auch Pendelbahnen oder Standseilbahnen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Gerichte die Rechtsprechung von Kränen künftig auch auf Seilbahnen anwenden.