Weil man mit einem IC-Fahrschein Verbundtarife aushebeln kann. Im Regionalverkehr muss sich die Bahn an Verbundtarife halten, aber nicht im IC-Verkehr.Beispiel: eine Fahrt von Frankfurt-Flughafen zum Frankfurt-Hbf kostet im RMV-Tarif 4,65 EUR, und im RMV-Tarif gibt's keine BahnCard-Rabatte auf dieser Strecke.
Aber mit einem IC-Fahrschein und einem BahnCard 50-Rabatt kostet dieselbe Strecke nur 3,75 EUR. Und man kann mit dem IC-Ticket genauso mit Regionalzügen und mit der S-Bahn fahren.
Geht das wieder? In den 1990ern funktionierte das nämlich nicht: die BahnCard (gab damals nur die 50%-Version) war innerhalb von Verkehrsverbünden und in S-Bahn-Tarifbereichen (gemeint waren die S-Bahn-Netze im wilden Osten) nur in Zügen des Fernverkehrs gültig.
In der Frankfurter S-Bahn war die BahnCard folglich wirkungslos und damit auch die IC-Fahrkarte.
Diese Regelung "nur in Zügen des Fernverkehrs" ist wohl wieder verschwunden?
Wie Du hoffentlich sehen kannst, sind IC-Tarife manchmal selbst dann attraktiv, wenn man mit dem IC-Fahrschein die S-Bahn fährt. Zudem man mit einem Flexticket unterwegs aussteigen und am nächsten Tag die Fahrt fortsetzen kann, im RMV-Tarif geht das aber nicht. Meine Frage hatte also einen ganz praktischen Sinn.
Im Zusammenhang mit ein-/ausbrechendem Verbundverkehr waren solche "Tricks"(?) absoluter Standard, die Schaffner wussten Bescheid. Und mir als total Ortsunkundigem hatte man mir in Bonn im RZ sehr nett sofort eine ähnlich trickreiche FK nach Köln verkauft (ausgestellt von/nach Rolandseck, soweit ich mich erinnere).
P.S. An möchtegern-Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Henker in diesem Forum: es geht mir hier nicht ums Schwarz- und Graufahren, sondern um eine legale Ausnutzung von Tariflücken.
Danke, das muss auch mal gesagt werden. Ich sehe das genauso. Aber es muss absolut legal sein.
Wenn man aber z.B. Stichfahrten buchen kann, obwohl sie explizit in den BB ausgeschlossen sind, dann ist das für mich schon etwas anderes - und da bin ich auch vorsichtig.