"Früher" bezieht sich hier lediglich auf einen Zeitraum ab Fahrplanwechsel 2011. Davor verhielt sich die Deutsche Bahn AG kundenfreundlich und rechtskonform.
Ist aber schon ausdiskutiert worden. Die praktikable Lösung wäre: Foto auf der BahnCard und fertig.
Vor 2011 waren auf vorläufigen Bahncards Fotos drauf?