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Wohl eher nicht 127 StPO (Antwort)

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...aber ob eine dem zu Grunde liegende Straftat vorliegt, halte ich für fragwürdig. Ich habe da eher den Eindruck, dass in dem Bericht deutlich übertrieben wurde, darauf deutet schon hin, dass er sagt, er wolle sein Festnahmerecht gebrauchen. In sozialer Sicht völlig unverhältnismäßig und wahrscheinlich auch keine Nötigung; daran dürfte es am Mittel oder an der Verwerflichkeit fehlen. Also: Ball besser flachhalten (bezieht sich auf den Ausgangsbeitrag, nicht auf dich).


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