Es ist zwar richtig das die Kirche für ihre Verluste entschädigt werden sollte,
allerdings nicht bis in die Ewigkeit, bereits 1919 wurde beschlossen das diese abgelöst werden soll. Der entsprechende Absatz in der Weimarer Reichsverfassung wurde ebenfalls in unser Grundgesetz übernommen und ist dort als Artikel 140 zu finden.
Hauptsache anderen fehlende Bildung vorwerfen ...
Wie heißt es so schön "Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen" (ist auf sfn17 bezogen)
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Lesen bildet ... (Antwort)
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