Es gibt keine fuer das OT-Verfahren zugelassenen Identifizierungskarte mehr!
Das ist nicht richtig. Es ist lediglich keine Angabe der Nummer der Identifizierungskarte notwendig, demgemäß ist man nicht auf eine bestimmte der zugelassenen Identifizierungskarten festgelegt.
Es ist ueberhaupt keine eindeutige ID mehr moeglich! Man muss sich ausweisen und zwar nur ueber den Namen. *) (Wobei der Name auf dem Ticket anders geschrieben sein kann als auf den Ausweis. (Sonderzeichen/Kurzformen/Doppelnamen))
Eben das war die urspruengliche Frage, wie das die Systeme jetzt unterstuetzen.
Prinzip:
Frueher: Kontrolle/Eingabe der ID (plus ggf. Namenspruefung bei Verdacht)
Heute: Namentliche Nennung/Ausweisung vor der Eingabe
Ein Blick in den Tarif erleichtert den Erkenntnisgewinn. Tfv 600/I: 6.1.1 Unter www.bahn.de können Inhaber einer BahnCard, eines gültigen EU-Personalausweises oder Personalausweises aus Norwegen bzw. der Schweiz, eines deutschen oder internationalen Reisepasses, eines von einer deutschen Behörde ausgestellten elektronischen Aufenthaltstitels, einer von einer deutschen Behörde ausgestellten Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender sowie einer von einer deutschen Behörde ausgestellten Bescheinigung über die Weiterleitung als Asylsuchender (ID-Karten) [...] online buchen.
Eben! S.o. Man muss sich NAMENTLICH ausweisen. Es ist keine Nummern-/ID-eingabe mehr moeglich! Sag ich doch.
BR752
*) Sag nicht der Name waere gleichzusetzen mit einer ID. Ein Name ist keine ID. Dann wuerde ich mich fragen warum jeder Bundesbuerger eine eindeutige Steuer ID bekommen hat, wenn der Name zur Identifikation ausgereicht haette.