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Channel: ICE-Treff
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Das ist vollkommen unlogisch! (Antwort)

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Denn deine Auslegung würde bedeuten, dass
a) die Zugbindung nur während der Reise aufgehoben werden kann, keinesfalls jedoch bei Reiseantritt
b) die Reise bei gänzlich ausfallendem FV (bei Umleitungen oder Bahnhöfen mit einzelnen FV-Halten oder Verbindungen in Tagesrandlage durchaus möglich) ohne einen zinslosen Kredit an die DB gar nicht angetreten werden darf
c) man wohl mit einem 'normalen' SP dennoch den NV nutzen dürfte, oder?

Ich frage mich nach wie vor - und noch keiner der "verboten"-Krakeeler hatte eine fach- und sachkundige Antwort auf Lager - weshalb der SP-Aktion von den FGR-Regelungen der geltenden BB offenbar ausgenommen sein soll.


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