Stimmt - die paar hundert Seiten. Das muss selbstverständlich jeder Kunde schon vor der Tür vom Lidl auswendig gelernt haben
Nein, muss er nicht, muss kein Kunde.
mit natürlichem Menschenverstand kommt jeder Kunde weiter.
Mal ehrlich: Wenn weder im mehrseitigen Flyer der bei Lidl im Regal liegt, noch in den 8 Seiten Lidl-FAQ eine solche Einschränkung erwähnt wird - warum sollte der Kunde dann damit rechnen?
es besteht keine Einschränkung, insofern muss der Kunde auch mit keiner rechnen.
De-facto werden durch den Ausweiszwang Personengruppen von der Nutzung ausgeschlossen - z.b. die Mehrheit der Jugendlichen unter 16 Jahren.
Es geht mir auch gar nicht um den Ausweiszwang - sondern darum, dass man den Kunden beim Kauf darüber schlichtweg nicht informiert.
er wird über alles informiert,
insbesondere darüber, dass Lidl weder als Beförderer noch Veranstalter auftritt, und wo man sich weiter informieren kann, falls Bedarf bestünde.
aufs Onlineticket der DB wird auch deutlich hingewiesen.
Ich konnte diese Hinweis nicht entdecken - wenn du mir also auf die Sprünge helfen würdest?