Quantcast
Channel: ICE-Treff
Viewing all articles
Browse latest Browse all 75325

Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch. (Antwort)

$
0
0

Wenn das EVU Dir die Möglichkeit einräumt, pünktlich am Zielort anzukommen, Du diese aber
ausschlägst (wenn auch aus guten Gründen) liegt das Verschulden bei Dir

Das impliziert also, dass ich verpflichtet bin, zu kontrollieren, ob ein bestimmter Zug planmäßig fährt bzw. pünktlich ist. Wo in den Beförderungsbedingen ist so eine Verpflichtung festgelegt?

Ein einfaches Beispiel dazu:

  • Sparpreis mit NV-Vorlauf, dann FV.
  • Vor Antritt der Reise, stellt man fest, dass SEV auf der NV-Strecke eingerichtet ist, der FV-Zug wird nicht erreicht, sondern erst der nächste Takt, Verspätung > 60min am Zielort.
  • Nach Deiner Argumentation müsste man also einen NV-Zug eher nehmen, um den gebuchten FV-Zug zu
    erreichen?
  • Oder man nimmt die vorgesehene Verbindung und den nächste (späterern) FV-Zug, was ja problemlos möglich ist (Fahrgastrechte: Verspätung > 60min am Zielort, Aufhebung der Zugbindung). Kein ZUB käme auf die Idee, Dir eine FPN auszustellen, obwohl Du ja einen früheren NV-Zug fahren konnest, um den gebuchten FV-Zug zu erreichen.

Viewing all articles
Browse latest Browse all 75325