Es gilt der Veröffentlichte Fahrplan, was die DB in die Bemerkungen schreibt kann dem Kunden "scheißegal" sein.
Was die Aufhebung der Zugbindung angeht ja, Verspätungsentschädigung gibts aber ggf. nicht.
Es gilt der Veröffentlichte Fahrplan, was die DB in die Bemerkungen schreibt kann dem Kunden "scheißegal" sein.
Was die Aufhebung der Zugbindung angeht ja, Verspätungsentschädigung gibts aber ggf. nicht.