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Channel: ICE-Treff
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! zu vorher Bekanntem (Antwort)

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Es gilt der Veröffentlichte Fahrplan, was die DB in die Bemerkungen schreibt kann dem Kunden "scheißegal" sein.

Was die Aufhebung der Zugbindung angeht ja, Verspätungsentschädigung gibts aber ggf. nicht.


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