Da würde ich nicht darauf wetten, dass ein Gericht sich auf "Beschränktheit" einlässt. Man darf davon ausgehen, dass bei diesem Text und Preis jeder weiß, was er kauft.
Ich würde auch wetten, dass man gar keine Lieferung erhält. Was will man denn zur Anzeige bringen? Ich habe meinen gefälschten Führerschein/Ausweis/BC100 nicht erhalten?
". Der erschleicht dann zwar schon gar keine Leistung, weil es am Vorsatz und an der Erschleichungsabsicht mangelt,"
Oh doch, wer eine "Fake" Karte von 4200 Euro für 600 Euro erwirbt, muss sich das leider zurechnen lassen, dass er vorsätzlich handelt. Außerdem gilt die Absicht gegenüber dem Erbringer der Leistung, nicht gegenüber dem Kartenfäscher.