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Praxis? (Antwort)

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Wenn GUM aber schreibt, dass genau die Karte vorgezeigt werden soll, die auch zur Zahlung des Tickets verwendet wurde, wäre es eben nicht egal. Darum geht's doch.

Der Regelfall und am schnellsten ist, wenn der Fahrgast in Analogie zu einem fälschungssicheren Papierfahrschein eben das PDF und die Zahlkarte vorlegt.

Wenn das nicht funktioniert, dann kann ja immer noch eine Art Kulanzlösung nach Ermessen verwendet werden.

Es geht nur darum, ein zusätzliches Element zu haben, welches nicht 100-mal ausgedruckt und verwendet werden kann. Mit Prüfung/Einscannen ist auch noch der zusätzliche Nachweis erbracht, dass die Zahlkarte vorgelegt wurde.

Damit sind 99 % des Effizienzgewinns (und des Arbeitsplatzabbaus bei der Fahrkartendruckerei) ja schon erreicht.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass Ihr absichtlich Dinge verkomplizieren wollt.


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