Und wieso galt die behördliche Anordnung nicht sofort? Soweit ich weiß wurde nicht erst letzte Woche öffentlich, dass diese Woche die Strecke gesperrt werden muss. Es geht hier um den Zeitraum einer Woche in der Tausende nach Deutschland kommen. Die Anreisemögllichkeiten zur wichtigstens Industriemesse sind alles, aber kein Aushängeschild für unsere Industrienation.
Verfügungen seitens des EBA gelten nur selten sofort. Dies ist nur der Fall wenn Gefahr für Leib und Leben bestehen kann.
Die meisten Verfügungen des EBA setzen dem EVU oder EIU eine Frist bis wann welche Maßnahme umgesetzt werden muss, ehe das EBA eine "Stilllegung" von Fahrzeugen oder Strecken anordnet.
Auf der EIU-Seite kenne ich mich nicht so aus, aber bei den EVU kann es vorkommen, dass das EBA eine Verfügung erlässt das alle Lokomotiven einer bestimmten Baureihe bis zum Tag X eine bestimmte Untersuchung durchlaufen haben muss. Hat die Lokomotive diese Untersuchung bis Tag X nicht durchlaufen, darf diese nicht weiter eingesetzt werden.
Auf der EIU-Seite wird es ähnlich sein. Bis Tag X muss der Schaden beseitigt werden, sonst erfolgt eine behördliche Sperrung.
Viele Grüße